Der einmalige Beitrag für Neubauten, sowie bei Veränderung der Geschossfläche an bestehenden Gebäuden, oder bei Änderung von Grundstücksflächen beträgt derzeit
- pro m² Grundstücksfläche 1,04 Euro
- pro m² Geschossfläche 5,56 Euro
Die Verbrauchsgebühr beträgt zurzeit 1,70 Euro pro Kubikmeter. Sie wird nach der Menge des entnommenen Wassers berechnet und durch geeichte Wasser-zähler ermittelt.
Zusätzlich zur Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr erhoben. Sie errechnet sich nach der im Gebäude vorhandenen Zählerart und -größe und beträgt bei Zählern
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Q3 - 4 m³/h (bzw. Qn 2,5 m³/h) netto Euro 42,00 / Jahr
brutto Euro 44,94 / Jahr -
Q3 - 4 m³/h (bzw.Qn 2,5 m³/h) netto Euro 44,00 / Jahr
Ringkolbenzähler brutto Euro 47,08 / Jahr -
Q3 - 10 m³/h (bzw. Qn 6 m³/h) netto Euro 50,00 / Jahr
brutto Euro 53,50 / Jahr -
Q3 - 16 m³/h (bzw. Qn 10 m³/h) netto Euro 72,00 / Jahr
brutto Euro 77,04 / Jahr -
Q3 - 25 m³/h (bzw. Qn 15 m³/h) netto Euro 210,00 / Jahr
brutto Euro 224,70 / Jahr -
Q3 - 25 m³/h (bzw. Qn 15 m³/h) netto Euro 385,00 / Jahr
Verbundzähler brutto Euro 411,95 / Jahr -
Q3 - 63 m³/h (bzw. Qn 40 m³/h) netto Euro 240,00 / Jahr
brutto Euro 256,80 / Jahr -
Q3 - 63 m³/h (bzw. Qn 40 m³/h) netto Euro 475,00 / Jahr
Verbundzähler brutto Euro 508,25 / Jahr -
Q3 - 100 m³/h (bzw. Qn 60 m³/h) netto Euro 580,00 / Jahr
Verbundzähler brutto Euro 620,60 / Jahr -
Bei Zählern mit Dauerdurchfluss Q3 4 m³/h (bzw. Qn 2,5 m³/h) bis Q3 16 m³/h (bzw. Qn 10 m³/h) mit Impulsgeber erhöht sich die jährliche Zählergebühr um 10 Euro.
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Bei Zählern mit Dauerdurchfluss über Q3 16 m³ (bzw. über Qn 10 m³/h) mit Impulsgeber erhöht sich die jährliche Zählergebühr um 16 Euro.
Die genannten Preise sind Nettopreise. Sämtliche Grundgebühren für die Wasserzähler sind in unserer Beitrags- und Gebührensatzung unter § 9 a Abs. 2 ersichtlich.