Beiträge und Gebühren

Der einmalige Beitrag für Neubauten, sowie bei Veränderung der Geschossfläche an bestehenden Gebäuden, oder bei Änderung von Grundstücksflächen beträgt derzeit

  1. pro m² Grundstücksfläche 1,04 Euro
  2. pro m² Geschossfläche 5,56 Euro

 

Die Verbrauchsgebühr beträgt zurzeit 1,70 Euro pro Kubikmeter. Sie wird nach der Menge des entnommenen Wassers berechnet und durch geeichte Wasser-zähler ermittelt.

 

Zusätzlich zur Verbrauchsgebühr wird eine Grundgebühr erhoben. Sie errechnet sich nach der im Gebäude vorhandenen Zählerart und -größe und beträgt bei Zählern

  • Q3 - 4 m³/h (bzw. Qn 2,5 m³/h) netto Euro 42,00 / Jahr
    brutto Euro 44,94 / Jahr

  • Q3 - 4 m³/h (bzw.Qn 2,5 m³/h) netto Euro 44,00 / Jahr
    Ringkolbenzähler brutto Euro 47,08 / Jahr

  • Q3 - 10 m³/h (bzw. Qn 6 m³/h) netto Euro 50,00 / Jahr
    brutto Euro 53,50 / Jahr

  • Q3 - 16 m³/h (bzw. Qn 10 m³/h) netto Euro 72,00 / Jahr
    brutto Euro 77,04 / Jahr

  • Q3 - 25 m³/h (bzw. Qn 15 m³/h) netto Euro 210,00 / Jahr
    brutto Euro 224,70 / Jahr

  • Q3 - 25 m³/h (bzw. Qn 15 m³/h) netto Euro 385,00 / Jahr
    Verbundzähler brutto Euro 411,95 / Jahr

  • Q3 - 63 m³/h (bzw. Qn 40 m³/h) netto Euro 240,00 / Jahr
    brutto Euro 256,80 / Jahr

  • Q3 - 63 m³/h (bzw. Qn 40 m³/h) netto Euro 475,00 / Jahr
    Verbundzähler brutto Euro 508,25 / Jahr

  • Q3 - 100 m³/h (bzw. Qn 60 m³/h) netto Euro 580,00 / Jahr
    Verbundzähler brutto Euro 620,60 / Jahr

  • Bei Zählern mit Dauerdurchfluss Q3 4 m³/h (bzw. Qn 2,5 m³/h) bis Q3 16 m³/h (bzw. Qn 10 m³/h) mit Impulsgeber erhöht sich die jährliche Zählergebühr um 10 Euro.

  • Bei Zählern mit Dauerdurchfluss über Q3 16 m³ (bzw. über Qn 10 m³/h) mit Impulsgeber erhöht sich die jährliche Zählergebühr um 16 Euro.

Die genannten Preise sind Nettopreise. Sämtliche Grundgebühren für die Wasserzähler sind in unserer Beitrags- und Gebührensatzung unter § 9 a Abs. 2 ersichtlich.